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title: ID-E Druckspeicherprüfung
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# Mit Sicherheit in guten Händen

# Ihr Weg zur Hochtechnologie ID-E für die Prüfung von Druckspeichern

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Um die Sicherheit der Anlagen zu gewähr­leisten, müssen **Druckgeräte **und Anlagen, die Druckgeräte enthalten, gemäß **BetrSichV** (Betriebs­sicherheits­verordnung) **vor Inbetrieb­nahme und in regel­mäßigen Abständen wiederholt geprüft werden**.

Als Anlagenbetreiber sind Sie verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungs­beurteilung (GBU)** Prüffristen für Geräte und Anlagen** mit diesen Bauteilen festzulegen.

In **Kooperation **mit dem **TÜV Thüringen** bieten wir daher die **patentierte Prüftechnologie ID-E** an. Bei diesem Verfahren ist ein Ausbau der Speicher nicht zwingend erforderlich und die Prüfung kann während dem Anlagenbetrieb stattfinden - unter Druck. Ein wesentlicher Vorteil dieser Technologie. 

Weitere Infos finden Sie auch unter 👉  [druckspeicher.info](https://druckspeicher.info/)

## Die wichtigsten Eigenschaften des ID-E Prüfverfahrens

 

### Keine technische Vorbereitung

Dank dem neuen Druckspeicher- Prüfverfahren ID-E müssen Sie keine besonderen Vorbereitungen für die Prüfung einplanen.

Nur ein Zugang zu dem Speicher ist erforderlich.

### Kein Ausbau der Druckbehälter

Das lästige ausbauen für notwendige ZÜS Prüfungen ist nicht mehr erforderlich.

### Prüfung im laufenden Betrieb

Mit dem neuen Prüfverfahren ID-E ist es möglich die ZÜS Prüfung im laufenden Betrieb Ihrer Anlage durchzuführen.

### Keine §14 Prüfung nach BetrSichV

Durch das Prüfverfahren ID-E ist nach der Prüfung KEINE zusätzliche Prüfung nach §14 der BertSichV notwendig.

Dies erspart Ihnen zusätzliche Kosten.

### Sie sparen Kosten & wertvolle Zeit

ID-E ist derzeit die schnellste Prüftechnologie.

Zeitersparnis = Kostenersparnis.

### Ganz in Ihrer Nähe

Als geschultes Unternehmen in Ihrer unmittelbaren Nähe beraten wir Sie gerne über das patentierte Prüfverfahren ID-E.

![2021_8_Druckspeicherbild_900x600_Website](https://id-e.ozs.de/hs-fs/hubfs/2021_8_Druckspeicherbild_900x600_Website.jpg?width=900&height=600&name=2021_8_Druckspeicherbild_900x600_Website.jpg "2021_8_Druckspeicherbild_900x600_Website")

## Einsatzmöglichkeiten:

- Blasenspeicher
- Kolbenspeicher
- Membranspeicher
- Membranspeicher
- Stickstoffflaschen
- Rohre
- sowie Druckgeräte ohne Schweißnähte

## Informationen zu §14, §15 und §16 der BetrSichV

 

Die BetrSichV stellt zusätzliche Anforderungen an Arbeitsmittel, wenn es sich um überwachungsbedürftige Anlagen handelt.

- Anlagen mit Hydrospeichern unterliegen mehreren Anforderungen aus der BetrSichV, da diese zum einen Arbeitsmittel und zum anderen überwachungsbedürftige Anlagen darstellen.
- Die Anlagenteile wie Speicher und deren Ausrüstungen z.B. Sicherheit-DBV werden von der ZÜS geprüft, aber auch die vom Betreiber definierte Anlage.

- Ebenso müssen alle Arbeitsmittel (Anlagenteile und Anlage) vor der erstmaligen Verwendung auf der Grundlage §14 BetrSichV geprüft werden.
- Diese Prüfung kann der Betreiber selbst, eine zur Prüfung befähigte Person des Montagebetriebes oder ein Prüfer der ZÜS durchführen. § 15
- In allen Fällen muss die Prüfaufgabe nach §14 BetrSichV, einer zur Prüfung befähigten Person übertragen werden.
- Vor der Prüfung ermittelt der Betreiber welche wiederkehrenden Prüfungen und Prüffristen durch welche Personengruppen für die Anlage ausgesprochen werden.
- Diese Angaben werden der ZÜS vorgeschlagen und nach Bestätigung der ZÜS in die Anlagendokumentation (Prüfbuch) übernommen.  
  Die wiederkehrende Prüfung der Anlage (§ 16)  wird dann in Abhängigkeit von der Kategorie von einer zur Prüfung befähigten Person, oder einer ZÜS, durchgeführt.

**Haftung**

Betriebsleiter, Geschäftsführer, Arbeitgeber und Arbeitnehmern, welchen die Prüfaufgaben im Verantwortungsbereich übertragen wurden, haften persönlich.

**Weitere Informationen zum ID-E Prüfverfahren finden Sie hier 👉**

[![QR ID_E](https://id-e.ozs.de/hs-fs/hubfs/QR%20ID_E.png?width=200&height=200&name=QR%20ID_E.png "QR ID_E")](https://ozs.de/de/NEUES-%EF%BF%BDID-E-PRUeFVERFAHREN%EF%BF%BD-DES-TUeV-THUeRINGEN_53_Aktuell)

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